
achtung!Kontaktaufnahme nur via E-Mail AN info@noe-hundepass.at
Allgemeine Sachkunde
Niederösterreich
Einfach
Teilnahme online via Zoom
BEQUEM
2 in 1: Vortrag von Tierärztin & Hundetrainerin
WERTVOLL
Gutscheine für den perfekten Start ins Hundeleben
Überblick ZUR AllgemeineN Sachkunde
Niederösterreich
Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen
Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden
Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
Bei uns kannst du den NÖ Hundepass erlangen, dieser besteht aus:
Einstündige Information durch einen Tierarzt / eine Tierärztin und zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Hundetrainer / Hundetrainerin)
Achtung, Halter eines Hundes "mit erhöhtem Gefährdungspotential" ("Listenhunde") müssen zusätzlich die erweiterte Sachkunde erbringen
