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INFORMATIONEN UND ABLAUF

Alles, was Sie zum Sachkundenachweis wissen müssen.

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf, zur Teilnahme und zum Erhalt Ihres Zertifikats 

NÖ Hundepass – was gilt für mich?

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Seit 1. Juni 2023 ist in Niederösterreich bei der Neuaufnahme eines Hundes grundsätzlich ein Nachweis der allgemeinen Sachkunde erforderlich.

Seit 1. Juli 2026 gibt es zusätzlich einen bundesweiten Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz.

Damit Sie schnell herausfinden, welcher Nachweis für Sie erforderlich ist, haben wir die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengefasst.

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Der NÖ Hundepass

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Der NÖ Hundepass ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde nach dem NÖ Hundehaltegesetz.

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Die Informationsveranstaltung umfasst insgesamt 3 Stunden:

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• 1 Stunde Information durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
• 2 Stunden Information durch eine fachkundige Person

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Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den NÖ Hundepass als Nachweis Ihrer allgemeinen Sachkunde.

Ein einmal erworbener allgemeiner Sachkundenachweis gilt grundsätzlich auch für weitere Hundehaltungen in Niederösterreich.

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Welcher Nachweis gilt für mich?

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Sie halten Ihren Hund bereits seit vor dem 1. Juni 2023?

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Für Hunde ohne erhöhtes Gefährdungspotential, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, muss aufgrund der Übergangsbestimmungen grundsätzlich kein NÖ Hundepass nachgeholt werden.

Wenn Sie später einen weiteren Hund aufnehmen, können jedoch neue Nachweispflichten entstehen.

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Sie haben Ihren Hund zwischen 1. Juni 2023 und 30. Juni 2026 aufgenommen?

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Für die Neuaufnahme eines Hundes seit 1. Juni 2023 ist in Niederösterreich grundsätzlich der Nachweis der allgemeinen Sachkunde erforderlich.

Diesen Nachweis können Sie mit dem NÖ Hundepass erbringen.

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Neuer Hund seit 1. Juli 2026

 

Seit 1. Juli 2026 gelten die neuen bundesweiten Bestimmungen nach dem Tierschutzgesetz.

Grundsätzlich besteht der neue Sachkundenachweis für Hunde aus:

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4 Stunden Theorie vor Aufnahme des Hundes

und

2 Stunden Praxis mit dem Hund innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung.

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Es gibt allerdings gesetzlich vorgesehene Ausnahmen und eine wichtige Übergangsregelung für den NÖ Hundepass.

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Die Übergangsregelung bis 30. Juni 2027

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Für Hundehalterinnen und Hundehalter in Niederösterreich gibt es eine Übergangsregelung.

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Wenn Sie den allgemeinen Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz – den NÖ Hundepass – bis spätestens 30. Juni 2027 absolvieren, wird dieser als Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem Tierschutzgesetz anerkannt.

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In diesem Fall müssen Sie den vierstündigen bundesweiten Theoriekurs nicht zusätzlich absolvieren.

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Sie benötigen:

NÖ Hundepass – 3 Stunden

​

plus

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Praxisteil – 2 Unterrichtseinheiten mit Ihrem Hund innerhalb eines Jahres

Damit können Sie während der Übergangsfrist den NÖ Hundepass weiterhin als anerkannten Theorie-Nachweis nutzen.

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Alternative: der neue bundesweite Sachkundenachweis

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Sie können seit 1. Juli 2026 auch direkt den Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz absolvieren.

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Dieser besteht für Hunde grundsätzlich aus:

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4 Stunden Theorie vor Aufnahme des Hundes

plus

2 Stunden Praxis mit dem Hund innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung.

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Der Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem Tierschutzgesetz wird in Niederösterreich als gleichwertig zum allgemeinen Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz anerkannt.

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Sie müssen daher nicht zusätzlich einen NÖ Hundepass absolvieren.

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Sie halten bereits einen Hund?

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Für erfahrene Hundehalterinnen und Hundehalter sieht das Tierschutzgesetz verschiedene Ausnahmen vom neuen bundesweiten Sachkundenachweis vor.

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Eine Ausnahme kann beispielsweise bestehen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Aufnahme eines weiteren Hundes bereits einen Hund halten und dies durch die entsprechende Registrierung nachweisen können.

Auch für bestimmte frühere Hundehaltungen sowie für bestimmte Ausbildungen oder Qualifikationen bestehen gesetzlich geregelte Ausnahmen.

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Wichtig: Eine Befreiung vom bundesweiten Sachkundenachweis bedeutet nicht automatisch, dass auch die Anforderungen des NÖ Hundehaltegesetzes entfallen.

Wenn Sie einen neuen Hund aufnehmen und noch keinen anerkannten allgemeinen Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz besitzen, kann daher weiterhin ein entsprechender Nachweis erforderlich sein.

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Sie besitzen bereits einen NÖ Hundepass?

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Wenn Sie bereits einen allgemeinen Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz besitzen, gilt dieser grundsätzlich auch für weitere Hundehaltungen in Niederösterreich.

Für die bundesweiten Bestimmungen seit 1. Juli 2026 ist zusätzlich zu prüfen, ob eine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

Wurde bzw. wird der NÖ Hundepass bis spätestens 30. Juni 2027 absolviert und besteht keine Ausnahme vom bundesweiten Sachkundenachweis, wird er als Theorieteil anerkannt. In diesem Fall ist nur noch der vorgeschriebene Praxisteil mit dem Hund zu absolvieren.

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Sie haben bereits den neuen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz?

 

Der Theorieteil des Sachkundenachweises nach dem Tierschutzgesetz wird in Niederösterreich als gleichwertig zum allgemeinen Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz anerkannt.

Ein zusätzlicher NÖ Hundepass ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.

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Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffällige Hunde

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Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie für auffällige Hunde gelten in Niederösterreich besondere Bestimmungen.

Hier ist nicht nur die allgemeine, sondern eine erweiterte Sachkunde nach dem NÖ Hundehaltegesetz erforderlich.

Ein bis spätestens 30. Juni 2027 erlangter erweiterter Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz wird im Rahmen der Übergangsregelung auch als Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz anerkannt.

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Kurz zusammengefasst

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NÖ Hundepass:
3 Stunden allgemeine Sachkunde nach dem NÖ Hundehaltegesetz.

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Neuer Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz:


4 Stunden Theorie vor Aufnahme des Hundes + 2 Stunden Praxis innerhalb des ersten Jahres.

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Übergangsregelung bis 30. Juni 2027:


Ein bis dahin absolvierter NÖ Hundepass wird als Theorieteil des neuen Sachkundenachweises anerkannt. Wenn keine gesetzliche Ausnahme vorliegt, ist anschließend nur noch der Praxisteil im Umfang von 2 Unterrichtseinheiten mit dem Hund erforderlich.

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Noch keinen NÖ Hundepass?

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Nutzen Sie die Übergangsregelung und absolvieren Sie Ihren NÖ Hundepass bis spätestens 30. Juni 2027.

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So erwerben Sie den allgemeinen Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz und können diesen gleichzeitig als anerkannten Theorieteil für den neuen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz nutzen.

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Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine behördliche oder rechtliche Beratung. Je nach Zeitpunkt der Hundehaltung, bereits vorhandenen Nachweisen, Hundeerfahrung und Art des Hundes können unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten.

Verbindliche und aktuelle Informationen finden Sie beim Land Niederösterreich.

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