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Allgemeine Sachkunde
Niederösterreich

Einfach

Online teilnehmen – bequem von zuhause via Zoom

Kompetent

Vortrag von Tierärztin & Verhaltensberaterin

Fundiert

Wissen aus Praxis, Verhaltenstraining und Tiermedizin

Sachkunde NiederösterreicH
kurz erklärt:

Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen

Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden

Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Bei uns kannst du den NÖ Hundepass erlangen, dieser besteht aus:

Einstündige Information durch einen Tierarzt / eine Tierärztin und zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Hundetrainer / Hundetrainerin)

Achtung, Halter eines Hundes "mit erhöhtem Gefährdungspotential" ("Listenhunde") müssen zusätzlich die erweiterte Sachkunde erbringen

Alle Infos zum NÖ Hundehaltegesetz und der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

DEINE VORTRAGENDEN

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Vielen Dank! Deine Anfrage wird schon bald beantwortet :)

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