
DEINE VORTRAGENDEN
Geplante Änderung
ab 01.07.2026
Derzeit ist eine Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung geplant.
Ab deren beabsichtigten Inkrafttretens mit 1. Juli 2026 besteht auch nach dem Tierschutzgesetz eine Verpflichtung zur Absolvierung eines Allgemeinen Sachkundenachweises (unter anderem für Hundehalter).
Derzeit ist noch unklar, wie die die Endfassung dieser Verordnung aussehen wird.
Zur Umsetzung einer Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung auf Landesebene ist dann in weiterer Folge die Abteilung RU5 (Abteilung Naturschutz) zuständig.
Erst danach kann entschieden werden, ob Änderungen im NÖ Hundehaltegesetz (v.a. auch in Hinblick auf den nach diesem Gesetz zu erbringenden Sachkundenachweis) erforderlich sind.
Derzeit ändert sich für die Erbringung der allgemeinen Sachkunde gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz nichts – weder für die Hundehalter noch für die Tierärzte bzw. für die fachkundigen Personen, die die Informationen vermitteln.
Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde.
Es liegt in der Verantwortung jeder Hundehalterin und jedes Hundehalters richtig und verantwortungsvoll zu handeln.
Quelle: noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz
Sachkunde NiederösterreicH
kurz erklärt:
Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen
Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden
Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
Bei uns kannst du den NÖ Hundepass erlangen, dieser besteht aus:
Einstündige Information durch einen Tierarzt / eine Tierärztin und zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Hundetrainer / Hundetrainerin)
Achtung, Halter eines Hundes "mit erhöhtem Gefährdungspotential" ("Listenhunde") müssen zusätzlich die erweiterte Sachkunde erbringen
