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Sachkunde NiederösterreicH
kurz erklärt:
Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen
Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden
Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
Bei uns kannst du den NÖ Hundepass erlangen, dieser besteht aus:
Einstündige Information durch einen Tierarzt / eine Tierärztin und zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Hundetrainer / Hundetrainerin)
Achtung, Halter eines Hundes "mit erhöhtem Gefährdungspotential" ("Listenhunde") müssen zusätzlich die erweiterte Sachkunde erbringen
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