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Allgemeine Sachkunde
Niederösterreich



 

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Kompetent

Vortrag von Tierärztin & Verhaltensberaterin für Hunde

Fundiert

Wissen aus Praxis, Verhaltenstraining und Tiermedizin

DEINE VORTRAGENDEN

Änderung
ab 01.07.2026

Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. Tierhaltungsverordnung geändert wird, wurde am 18. Juni 2026 veröffentlicht und tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. In § 2a regelt den nun auch gem. § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG) erforderlichen Nachweis der Sachkunde für die Haltung von Hunden. 

Ein allgemeiner Sachkundenachweis (bzw. erweiterter Sachkundenachweis bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential – sogenannten Listenhunden – bzw. als auffällig erklärten Hunden) gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz ist weiterhin erforderlich, allerdings wird der Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem TSchG auch als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz gem. § 5 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz anerkannt.   

Umgekehrt werden allgemeine Sachkundenachweise gem. dem NÖ Hundehaltegesetz, welche bis zum 30. Juni 2027 absolviert wurden, auch als Theorieteil für den Sachkundenachweis nach dem TSchG anerkannt und ist in dem Fall nur mehr die praktische Einheit im Umfang von 2 Unterrichtseinheiten mit dem Hund zu absolvieren. 

 

Erweiterter Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz werden als Sachkundenachweise nach dem TSchG anerkannt. 

Quelle: noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz

Alle Infos zum NÖ Hundehaltegesetz und der neuen Hundehalte-Sachkundeverordnung

Sachkunde NiederösterreicH
kurz erklärt:

Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neu angeschafften Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen.

Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden

Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass sowie weitere in § 5 der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung angeführte gleichwertige Ausbildungen oder Prüfungen.

Der NÖ Hundepass bleibt auch nach dem 01.07.2026 bestehen. Bis 30.06.2027 wird er außerdem als Theorieteil des bundesweiten Sachkundenachweises anerkannt. Je nach persönlicher Situation kann anschließend zusätzlich eine

2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund erforderlich sein.

Bei uns kannst du den NÖ Hundepass absolvieren. Dieser besteht aus:


• 1 Unterrichtseinheit Information durch eine Tierärztin/einen Tierarzt
• 2 Unterrichtseinheiten Information durch eine fachkundige Person

Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Listenhunde") müssen zusätzlich die erweiterte Sachkunde absolvieren.

Alle Infos zum NÖ Hundehaltegesetz und der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

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